Deutsche Welle darf einem Redakteur wegen antisemitischer Äußerungen fristlos kündigen, entscheidet das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg und revidiert damit das Urteil in erster Instanz. Der Mann hatte vor seiner Anstellung privat auf Social Media entsprechende Posts veröffentlicht. 2023 hatte das Gericht die Kündigung einer DW-Redakteurin wegen ähnlicher Vorwürfe für unwirksam erklärt. faz.net, turi2.de (Background)


Source:   Frankfurter Allgemeine Zeitung
June 13, 2024 05:59 UTC