Der Streik der Lokführer kann weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte in Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt.
Der Streik der Lokführer kann weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte in Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt.