Schließlich enthalten die Füllungen Quecksilber und damit "eines der giftigsten nicht-radioaktiven Elemente". Vor allem aus Umweltschutzgründen verständigten sich die Gesetzgeber in der Europäischen Union auf ein Amalgam-Verbot zum 1. Denn für andere Füllungen müssen Patienten regelmäßig drauflegen, mit einer Zuzahlung in der Praxis oder durch Beiträge zu einer privaten Zusatzversicherung. Diese Praxis sei "absolut unethisch", meint der Bremer Zahnarzt Bertelsen. Zahnarzt Bertelsen bestreitet, dass dies möglich ist: Seine Messungen hätten gezeigt, dass sich der Quecksilberdampf nicht vollständig absaugen lasse.


Source:   Suddeutsche Zeitung
June 21, 2024 12:34 UTC