Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Verfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz nimmt die Debatte um ein Parteiverbot wieder Fahrt auf – auch in den Ampelfraktionen im Bundestag. "Das Urteil ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Materialsammlung, die es für die Prüfung eines AfD-Verbotsantrags braucht", sagte Steffen t-online. Das OVG hatte am Montagmorgen bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Mehrere Politikerinnen und Politiker hatten das Verfahren am OVG Münster zuletzt als entscheidend für die Frage bewertet, ob ein Antrag sinnvoll ist oder nicht. Das Urteil von Münster sei dafür ein "weiterer Meilenstein".