Die Autorinnen plädieren dafür, dass dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren „Vorrang zukommt gegenüber dem Lebensrecht“ und der Menschenwürde des ungeborenen Kindes (S. 253 des Berichts). Ein stückweit Menschenwürde zu gewähren oder das unteilbare Lebensrecht des Ungeborenen bruchstückhaft zuzuschreiben hieße beide Grundrechte abzuschaffen. Wenn Lebensrecht und Menschenwürde in der ersten Lebensphase des Ungeborenen relativiert werden können, ist die Tür geöffnet für die Antastung des Lebensrechts auch bei Geborenen. - Schließlich ist auf das angelegte Potential des Ungeborenen hinzuweisen, der sich zum geborenen Menschen und später zur Person entwickelt. Hören Sie sich die TV-Nachrichten an: zahllose Male geht es um Menschen, Menschen, Menschen (wie um andere "exotische Wesen".