4,7 von 5 Sternen: Verbraucher wissen, was das bedeutetDer BGH ist der Ansicht, dass Menschen in der Regel wissen, wie die beliebten Sternebewertungen auf Online-Portalen zustande kommen. Sie sollen Nutzerinnen und Nutzern einen Eindruck verschaffen, welches Restaurant sich für einen Besuch empfiehlt, welches Produkt in einem Online-Shop etwas taugt oder, wie im hiesigen Fall, welches Portal sich bei der Makler-Suche für einen Hausverkauf eignet. Aber auch die Frage, wie sich die oft nur angegebene Durchschnittszahl von einem bis fünf Sternen errechnet, ist relevant. Weil sie an einer Aufschlüsselung der Sternebewertungen festhielt, zog sie schließlich in der Revision vor den BGH. "Verbraucherinnen und Verbraucher wissen was eine Durchschnittsbewertung ist und dass bei den einzelnen Bewertungen erhebliche Abweichungen nach oben oder unten möglich – aber eben auch nicht zwingend – sind."