Bild: dpaDie deutschen Steuerbehörden verstoßen nach Ansicht der Europarichter in Luxemburg gegen die EU-Regeln zur Mehrwertsteuer-Erstattung. Die deutschen Steuerbehörden verstoßen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen EU-Regeln zur Mehrwertsteuer-Erstattung. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem EuGH gegen das Vorgehen der deutschen Steuerbehörden. Mehr zum ThemaNach Ansicht des EuGH hatten deutsche Behörden einige dieser Anträge wegen Unvollständigkeit abgelehnt, ohne aktiv bei den Antragstellern fehlende Belege oder Informationen einzufordern. Die Bundesrepublik habe zwar beteuert, die entsprechende Praxis geändert zu haben, dafür aber nach Ansicht des EuGH keine ausreichenden Belege vorlegen können (Rechtssache C-371/19).
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 18, 2020 12:45 UTC